Arbeitsschutz endet nicht mit der Schweißrauchabsaugung: Auch die Staubentsorgung birgt Gefahren

Dust disposal

Aufgrund der Gesundheitsgefährdung von Schweißrauch reicht es nicht, sich nur auf eine gute Absaugung und Luftfilterung zu verlassen. Auch die Staubentsorgung spielt eine große Rolle. Hierbei muss der Schweißer genauso vor Gefahrstoffen geschützt werden wie während des Schweißens.

Die Gefahrstoffverordnung schreibt es deutlich vor: „Stäube sind an der Austritts- oder Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen.“ Nach einer Absaugung von Schweißrauch können verschiedene Arten von Abfall auftreten. Dazu zählen mit Staub beaufschlagte Filtermaterialien, abgereinigter und abgeschiedener Staub in Entstaubungsanlagen oder Schlamm (beispielsweise nach der Nassabreinigung eines Elektrofilters).

Nach dem WIG-Schweißen können bei der Reinigung von Abscheidern in Absauganlagen größere Mengen von thoriumoxidhaltigem Staub aufgewirbelt und eingeatmet werden. Auf diese Weise kann der Schweißer sogar einer deutlich höheren Gefahrstoffkonzentration ausgesetzt werden als beim Schweißen oder Anschleifen selbst.

Laut den Vorschriften in der Gefahrstoffverordnung und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz muss der abgeschiedene Staub in einem geschlossenen Gebinde entsorgt werden. Das bedeutet, der Staub darf zum Schutz der Umwelt weder in die Atmosphäre noch ins Grundwasser gelangen. Außerdem darf er nicht mit dem Menschen in Berührung kommen. Gefahren bestehen bei der Aufnahme durch die Atemwege, den Mund oder die Haut.

Um bei schweißtechnischen Arbeiten optimal vor Gefahrstoffen geschützt zu sein, bedarf es also nicht nur leistungsstarker Absaug- und Filteranlagen. Nach der Filterung müssen die Staubpartikel im Optimalfall automatisch in ein verschließbares Behältnis gefördert werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Schweißer bei der Entsorgung nicht mit schadstoffhaltigen Partikeln in Kontakt kommt.

Kommentare
  • Emma Antworten

    Man kann die Entsorgung auch mit einem besonderen Unternehmen durchführen. Ich kann mir aber Vorstellen, dass der Staub in der Lunge Probleme macht. Darum sind es Spezialunternehmen, die sich darum kümmern.

  • Redaktion arbeitsschutz-schweissen.de Antworten

    Hallo liebe arbeitsschutz-schweissen.de-Leser,

    eure Fragen sind absolut berechtigt. Grundsätzlich vorab: Verantwortlich für den Abfall ist der Abfallbesitzer, also in der Regel der Abfallerzeuger. Dieser ist verantwortlich für die schadlose und ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls. Der Abfall muss in einem geschlossenen Gebinde entsorgt werden. Ein geschlossenes Gebinde wird zum Beispiel durch einen kontaminationsfreien Staubaustrag wie hier möglich. Die Aufbewahrung der Gefahrstoffe in einem Gebinde betrifft aber erst einmal nur die Bestimmungen zur sicheren Lagerung. Bei der Entsorgung gibt es weitere Regelungen. Diese liefert das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit den dazu gehörenden Verordnungen. Wie Schweißrauch rechtskonform entsorgt wird, hängt von der Art der verarbeiteten Werkstoffe ab. Einen ersten Aufschluss darüber gibt die VDMA-Broschüre „Schweißen ohne Rauch“ auf den Seiten 20 bis 22. So viel schon einmal an dieser Stelle: Wir werden dieses Thema noch einmal in einem künftigen Beitrag aufbereiten.

    Euer arbeitsschutz-schweissen.de-Team

  • Thomas Antworten

    Mein Onkel ist als Schweißer tätig. Da sagte er, dass es nach den Schweißarbeiten nicht reiche, sich nur auf eine gute Absaugung und Luftfilterung zu verlassen. Der Staub sollte auch entsorgt werden.

  • Andreas Detemple Antworten

    Sehr geehrter Verfasser

    in ihrem Bericht zu Stäube wird lediglich darauf hingewiesen, dass Stäube an der Austritts- oder Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen sind, wenn Möglich in einem geschlossen Behälter.
    Für uns stellt sich die Frage:
    Wie und Wo der anfallende Staub zu entsorgen ist z.B. in einem geschlossenen Gebinde als Sondermüll?

    mfG
    Andreas Detemple

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