Damit Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen geschützt sind

Damit Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen geschützt sind, bedarf es Regeln, wie mit derlei Stoffen umgegangen wird. Diese Regeln erarbeitet der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) – und das seit 50 Jahren. Was kaum jemand weiß: Die 20 ehrenamtlichen Mitglieder, die beispielsweise in der Chemie- oder Pharmabranche, in Ministerien oder Forschungseinrichtungen arbeiten, beeinflussen durch ihre Arbeit Millionen von Menschen. Sie beraten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das die Empfehlungen des Ausschusses in Verordnungen, technische Regelwerke sowie Gesetzentwürfe auf nationaler und internationaler Ebene überträgt. Auch Schweißer profitieren in puncto Arbeitsschutz von den Empfehlungen des Ausschusses.

In die frühen 1970er-Jahre, als der Vorläufer des Ausschusses, der Ausschuss für gefährliche Arbeitsstoffe, gegründet wurde, fiel die Entwicklung zahlreicher neuer Technologien. Diese führten zu tiefgreifenden Veränderungen in der Arbeitswelt und zu einer Krise in der Wirtschaft. Neueste Entwicklungen in der Gen- und Biotechnologie, Roboter- und Sensortechnik, Telekommunikation und Mikroelektronik sowie der computergestützten Konstruktion und Fertigung ermöglichten Einsparungen von Arbeitskräften, Material und Energie. Aber sie veränderten auch Produktionsprozesse und Arbeitsplätze in einer Art und Weise, die höhere Sicherheitsstandards erforderte.

Regeln für den Umgang mit gefährlichen Stoffen

Folglich war es die Aufgabe der Mitglieder dieses neu gegründeten Ausschusses, Gefahrenquellen am Arbeitsplatz zu identifizieren und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die das Arbeiten sicherer machen. 1996 veränderte die Verabschiedung des Arbeitsschutzgesetzes die Anforderungen an die Experten. Ein zentrales Element des Gesetzes war nämlich die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Diese Beurteilung dient der Analyse aller Gefahren am Arbeitsplatz. Das können Stoffe sein, die für die Verarbeitung benutzt werden, oder auch Maschinen, die bedient werden müssen.

Gesundheitsgefährdende Stoffe identifizieren

Auch 50 Jahre nach der Gründung suchen die Mitglieder nach Wegen, die Menschen am Arbeitsplatz vor Krankheit und Verletzungen zu schützen. Ihre Empfehlungen fließen in Richtlinien und Gesetze ein. Dafür müssen beispielsweise gefährliche und gesundheitsgefährdende Stoffe identifiziert und ihr Umgang damit beschrieben werden. Dafür schreiben die Ausschussmitglieder Gefährdungsbeurteilungen, Risikokonzepte, Sicherheitsdatenblätter und sie legen Grenzwerte für Arbeitsplätze fest. Die Stoffe, vor denen Arbeitnehmer/innen geschützt werden müssen, sind beispielsweise Benzol, Quarzstaub, Asbest, künstliche Mineralfasern oder Schweißrauch. Um auch die branchenspezifischen Bedingungen im Umgang mit Gefahrstoffen mit in die Regelwerke einfließen zu lassen, werden die Mitglieder des AGS in ihrer Arbeit von Beratern unterstützt, die über diese branchenspezifischen Kenntnisse verfügen. Für den Bereich Schweißrauch sind dies zum Beispiel die Experten des Institutes für Arbeitssicherheit (IFA), des Institutes für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA) der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) oder des Deutschen Verbandes für Schweißtechnik (DVS).

Eine Umwelt frei von Giften

Eine Herausforderung der nächsten Jahre wird die Umsetzung der EU-Chemikalienstrategie sein. Angesichts des Klimawandels haben sich die EU-Staaten auf den „Green Deal“ verständigt. Die Initiative soll den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einflüssen besser schützen. Daher suchen nun Wissenschaftler, Experten aus verschiedenen Industriebranchen und Politiker nach Alternativen zu Stoffen, die besonders besorgniserregend sind. Ziel ist es, eine „non toxic environment“ zu schaffen, eine Umwelt, die frei ist von Giften. Doch in der Realität ist dies kaum möglich. Denn Metalle, bei deren Bearbeitung krebserzeugende Stoffe entstehen, werden in der Produktion von Speichermedien noch gebraucht. Die nächsten Jahre werden daher von Fragen zum Umgang mit diesen Stoffen geprägt sein.

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