Dank Original-Filtern: So bleiben Schweißrauch-Absauggeräte W3-konform
W3 ist der Qualitätsstandard für Absauggeräte schlechthin. Doch damit erfassen Metallbetriebe keineswegs per se dauerhaft rechtskonform Schweißrauch. Voraussetzung für die Beibehaltung der wichtigen IFA-Zertifizierung ist der Einsatz von originalen Verschleiß- oder Ersatzteilen. Denn auch sie sind elementare Bestandteile der W3-Prüfung: 9 Fakten, wie sich der W3-Status erhalten lässt.
Sie ist national wie international das Qualitätssiegel für alle Absauggeräte im Rahmen der Schweißrauchabsaugung: die W3-Zertifizierung durch das Institut für Arbeitsschutz. Schweißer, die zum Beispiel Chrom-Nickel-Stahl verarbeiten, müssen ein W3-geprüftes Absauggerät verwenden – analog der DIN EN ISO 21904 Teil 1 +2 sowie gekennzeichnet mit der Schweißrauchabscheideklasse W3. Nur so dürfen sie die gereinigte Luft entsprechend der TRGS 528 in den Arbeitsraum zurückführen. Andernfalls arbeiten sie nicht rechtskonform. Damit ein Gerät die wichtige Zertifizierung erhält, muss es bestimmte Kriterien erfüllen. Neben weiteren Kriterien wird bei der Prüfung besonderer Wert auf die Erfassung und Abscheidung von Schweißrauch gelegt. So muss sichergestellt sein, dass das Gerät mehr als 99% der Schweißrauchpartikel aus der abgesaugten Luft abscheidet.
(Lesen Sie hier alles Wissenswerte zur W3-Prüfung.)
Die W3-Zertifizierung ist natürlich an den technischen Zustand des Gerätes und seine Funktion geknüpft. Damit sie erhalten bleibt, sind bestimmte Kriterien zu erfüllen. Im Wesentlichen sollten Betriebe sich an folgenden Handlungsempfehlungen orientieren:
1. Sorgen Sie für die gleichbleibende Beschaffenheit
Achtung! Es kann vorkommen, dass Betriebe quasi unbemerkt nicht mehr rechtskonform agieren. Grundsätzlich gilt nämlich bei der W3-Zertifizierung für Absauggeräte: Das IFA vergibt das W3-Zertifikat für ein Absauggerät nur mit exakt der Beschaffenheit, die es auf dem Prüfstand hatte, inklusive aller relevanten Ausstattungsdetails. Ändert sich daran etwas, sind die W3-Kriterien nicht mehr erfüllt.
2. Nutzen Sie ausschließlich Original-Filtermedien vom Hersteller
Das ist eine der wichtigsten Handlungsempfehlungen, denn vor allem bei Speicherfiltern handelt es sich um Verschleißteile, die regelmäßig gewechselt werden müssen. Doch Vorsicht: Produktplagiate oder alternative Filtermedien weisen nicht die Beschaffenheit der Original-Filter auf. Bei Verwendung solcher Filter versetzen Betriebe ein Absauggerät in einen NICHT-originalgetreuen Zustand analog der W3-Zulassung – und verlieren eben diese. Mit Original-Filtern gehen sie dagegen sicher – zum Beispiel auch in dem Fall, dass eine Oberflächenfiltration mit speziellen Filtermembranen Bestandteil der W3-Zulassung ist.
3. Absauggeräte mit außen sichtbaren Filtern geben schnell Aufschluss
Da die Geräte beim IFA in Verbindung mit einem bestimmten Filter geprüft wurden, dürfen sie auch nur mit einem solchen Original-Filter betrieben werden. Um noch einmal mehr auf Nummer sicher zu gehen, können Betriebe Absauggeräte einsetzen, bei denen die Qualität des Filtermediums schon von außen sichtbar ist. Heute gibt es verschiedene Produkte auf dem Markt, bei denen das Filter Teil des Gerätegehäuses ist. Beispiele dazu finden Sie hier oder hier.
4. Erzielen Sie maximalen Nutzen durch Original-Filter in W3-geprüften Geräten
Nur W3-geprüfte Absauggeräte mit Original-Filtern gewährleisten ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis. Nur so nämlich arbeiten Absauggeräte effizient. Denn Bestandteil der Prüfung nach DIN EN ISO 21 904 ist auch die Prüfung einer Mindest-Standzeit des Filters, bevor die Volumenstromüberwachung Alarm gibt. So ist eine dauerhafte Einhaltung von Schweißrauchabscheideklasse und Absaugleistung gewährleistet. Und zudem agiert ein Absauggerät in Kombination mit dem Original-Filter energieeffizient.
5. Warten Sie Ihre Geräte auch mit anderen Original-Ersatzteilen
Ein Filter ist das Herz jedes Absauggeräts, doch auch andere Komponenten sind relevant innerhalb der W3-Zertifizierung – zum Beispiel der Motor oder das Flügelrad, die maßgeblich für die optimale Absaugleistung eines Absauggeräts sind. Denn sie ermöglicht eine gute Erfassung der Schweißrauche und wird überwacht. Bei Unterschreitung ertönt eine Alarmmeldung. Welche Absaugleistung erforderlich ist, hängt von der Erfassungseinrichtung, zum Beispiel der Absaughaube an einem Absaugarm, ab. (Wie zum Beispiel eine Absaughaube beschaffen sein sollte, lesen Sie hier.) Damit sie leicht nachzuführen ist und ihre Position dann auch beibehält, ist auch das Gegenstand einer Prüfung nach DIN EN ISO 21904. Bei den Wartungen und einem möglichen Austausch ist auch hier auf den Einsatz von Original-Ersatzteilen zu achten. Nur so bleibt die W3-geprüfte Beschaffenheit eines Absauggeräts erhalten.
6. Mit IFA-geprüften Komponenten zu effizienter Technik
Nur wer Original-Filter oder Ersatzteile einsetzt, die Teil der W3-Zulassung waren, kann sich der optimalen Funktionsfähigkeit eines Absauggeräts gewiss sein. Absaugeinrichtungen und Filtermedien sind so aufeinander abgestimmt, dass nur diese originalen Komponenten die Effizienz des Geräts erhalten. Mit dem Einsatz von originalen Ersatz- oder Verschleißteilen bleibt die Gerätetechnik optimal beschaffen. So erhalten Betriebe die W3-Zertifizierung, aber eben auch die Effizienz.
7. Eine lufttechnische Sicherheitsüberwachung durchführen
Eine lufttechnische Sicherheitsüberwachung ist absolut notwendig. Und das aus folgendem Grund: Metallbetriebe müssen den Nachweis über die Wirksamkeit erbringen – also darüber, ob Grenzwerte noch eingehalten werden können. Einmal im Jahr ist die lufttechnische Sicherheitsüberprüfung in Deutschland daher Pflicht – entweder durch befähigtes Personal oder durch den Hersteller. Aber auch grundsätzlich ist sie zu empfehlen. Ohne sie verfällt die W3-Zulassung. Geprüft werden dabei unter anderem:
- Funktions- und Sichtkontrollen von Bauteilen wie Gehäuse
- Ventilator oder Filter
- Überprüfung auf Undichtigkeiten
- Austausch von defekten oder verbrauchten Teilen wie Keilriemen oder Filter
- Dokumentation und Erteilung einer Prüfplakette
8. Auch die elektrische Sicherheitsprüfung sollte Pflicht sein
Auch die elektrische Sicherheitsüberprüfung ist empfehlenswert, um die optimale Beschaffenheit eines W3-geprüften Absauggeräts zu erhalten. Sie ist in Deutschland einmal pro Jahr verpflichtend. Mobile, steckergeführte Geräte wie zum Beispiel mobile Schweißrauchabsauggeräte werden dabei einer elektrischen Kontrolle unterzogen – und zwar unter folgenden Gesichtspunkten:
- Prüfung der erforderlichen Spannungsfestigkeit und Ableitstrommessungen
- Isolationswiderstandsmessungen
- Dokumentation und Erteilung der Prüfplakette
9. Ganz praktisch: Erhalten Sie Ihre Gewährleistungsansprüche
Wer dank des Einsatzes von Original-Teilen W3-konform bleibt hat davon auch einen ganz praktischen Vorteil. Beim Betrieb eines Absauggeräts erhalten Sie nur mit den geprüften Komponenten analog zur W3-Zulassung Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller.