Investition in Arbeitsschutz: So lassen sich Betriebe Absaugtechnik staatlich fördern

Investition in Arbeitsschutz: mit staatlichen Fördermitteln hin zu einer modernen Absaugtechnik für den eigenen Betrieb, zum Beispiel Schweißrauchabsaugung

Investition in Arbeitsschutz leicht gemacht: Mit speziellen Förderprogrammen für Absaugtechnik hilft der Staat Metallverarbeitern dabei, die Anschaffung neuer Technik zu stemmen – unter bestimmten Voraussetzungen. Vor dem Hintergrund der endenden Übergangsfrist des allgemeinen Staubgrenzwerts  könnte das die Lösung für manchen Betrieb sein.

Metallverarbeiter stehen immer wieder vor der Frage: Wie ist eine Investition in Arbeitsschutz zu stemmen? Vor dem Hintergrund der Absenkung des allgemeinen Staubgrenzwerts erhält diese Frage eine neue Relevanz. Als Mitte 2014 der allgemeine Staubgrenzwert für alveolengängige (lungengängige) Stäube von bisher 3 auf nur noch 1,25 mg/m³ abgesenkt wurde, konnten sich viele Betriebe zunächst  zurücklehnen. Wer bereits über eine effektive Schweißrauchabsaugung verfügte, war in der Regel erst einmal auf der sicheren Seite.

Die neue Vorgabe beinhaltete eine Übergangsfrist, in der Betriebe weiterhin nach dem alten Staubgrenzwert weiterarbeiten konnten. Doch Ende 2018 läuft diese Regelung aus. Dann müssen nicht nur Betriebe mit neuer Absaugtechnik den niedrigen Grenzwert einhalten. Darüber hinaus müssen auch Betriebe ihre alte Technik dahingehend anpassen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Staat fördert Investition in Arbeitsschutz

Doch die Investition in Arbeitsschutz stemmen insbesondere kleine Betriebe nicht mal eben so. Wer aber trotzdem in den Genuss von moderner Absaugtechnik kommen will, erhält finanzielle Unterstützung seitens des Staates. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Fördermittel für Unternehmen, die als Ersatz oder komplett neu in hocheffiziente Absauganlagen investieren und damit nachhaltig für sparsame und rationelle Energieverwendung in ihrem Betrieb sorgen. Die BAFA unterscheidet dabei zwischen zwei Förderprogrammen:

  1. Einzelmaßnahmen-Programm (bis 20.000 Euro sinnvoll)
  2. Optimierung technischer Systeme (ab 20.000 Euro Investition sinnvoll)

Die Förderstufe beträgt bis zu 30 Prozent. In welche Förderstufe Unternehmen bei der Investition in Arbeitsschutz gelangen können, hängt insbesondere von Größe und wirtschaftlichem Erfolg eines Unternehmens ab:

  • Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Netto-Jahresumsatz unterhalb von 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können 30 Prozent Förderung für Absauganlagen erhalten.
  • Große und sonstige Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern und bis zu 100 Millionen Euro Netto-Jahresumsatz erhalten maximal 20 Prozent an Zuschüsse für energieeffiziente Anlagen.

Ein maximaler Zuschuss von 100.000 Euro ist dabei möglich.

Das Einzelmaßnahmen Programm der BAFA

Das „Einzelmaßnahmen Programm“ der BAFA erlaubt den Ersatz oder die Neuanschaffung einzelner oder mehrerer Querschnittstechnologien. Dabei handelt es sich beispielsweise um hocheffiziente Motoren, Anlagen oder Ventilatoren. Die Mindestinvestition beträgt dabei 2.000 Euro, der maximale Zuschuss liegt bei 30.000 Euro.Investition in Arbeitsschutz mit dem Einzelmaßnahmen Programm der BAFA

Optimierung technischer Systeme als zweite Säule

Bei dem Förderprogramm „Optimierung technischer Systeme“ sind Neu-, Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen von Querschnittstechnologien und deren Systemen förderfähig. Neben der Querschnittstechnologie wird auch die Optimierung der Anlagenperipherie gefördert. Die Mindestinvestition liegt bei 20.000 Euro, die maximale Förderung beträgt 100.000 Euro.Investition in Arbeitsschutz mit dem Programm Optimierung technischer Systeme der BAFA

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel im Rahmen der Optimierung technischer Systeme ist die Beauftragung eines zertifizierten Beraters zur Erstellung eines unternehmensindividuellen Energiekonzepts. Die Kosten für den Berater sind allerdings ebenfalls förderfähig und zwar zu 60 Prozent.

Vorteile einer Investition in Arbeitsschutz im Überblick

Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln bei einer Investition in Arbeitsschutz amortisieren sich die Kosten für moderne Absaugtechnik deutlich schneller. Die Wettbewerbsfähigkeit der Produktion verbessert sich, weil die Wirtschaftlichkeit der Anlage in ökonomischer und ökologischer Hinsicht steigt. Zeitgleich sinken auch die Energiekosten erheblich.

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