Allgemeiner Staubgrenzwert: „Die Übergangsfrist mittels effektiver Schweißrauchabsaugung gerade noch einhalten“
Der allgemeine Staubgrenzwert sinkt – und das auch für solche Betriebe, die bisher von einer Übergangsfrist profitierten. Damit ist Ende 2018 Schluss. Wie sich Betriebe, die jetzt noch nach einer Absauglösung suchen, verhalten sollten, erläutert Andreas Effing, Gebietsverkaufsleiter Nord bei KEMPER.
Seit 2014 ist die Absenkung des allgemeinen Staubgrenzwertes für die beim Schweißen relevanten alveolengängigen Stäube beschlossene Sache. Bis Ende 2018 gilt eine Übergangsfrist für die Einhaltung des Staubgrenzwerts. Wird es nach knapp vier Jahren für einige Betriebe auf der Endgeraden doch noch einmal spannend?
An dieser Stelle muss ich ehrlich sagen: leider ja. Es gab noch in diesem Jahr tatsächlich Betriebe, die auf mich zugekommen sind und gesagt haben: „Okay, dann müssen wir bis zum Ende des Jahres nun wirklich eine Schweißrauchabsaugung angeschafft haben, oder?“ Und das ist natürlich total falsch: Die Übergangsfrist, die bei der gesetzlichen Absenkung des allgemeinen Staubgrenzwertes auf 1,25 mg/m³ mit verabschiedet wurde, gilt einzig und alleine für solche Unternehmen, die schon vor der Absenkung Absaugtechnik in ihrem Betrieb im Einsatz hatten. Damit wollte der Gesetzgeber gewährleisten, dass bereits getätigte Investitionen nicht umsonst waren.
Und was gilt für andere Betriebe?
Betriebe, die bis zur Einführung des allgemeinen Staubgrenzwert keinerlei Schweißrauchabsaugungen eingesetzt hatten, mussten eigentlich bereits mit Einführung des neuen Grenzwertes 2014 diesen und nicht den alten von 3 mg/m³ einhalten. Das hieß eigentlich schon damals: Ohne eine effektive Absaugtechnik geht Schweißen in Betrieben gar nicht. Und vor der Absenkung war das faktisch auch schon so: alleine zum Schutz der Mitarbeitergesundheit. Das muss man hier deutlich sagen.
Allgemeiner Staubgrenzwert: effektive Absaugtechnik für Betriebe
Was raten Sie Betrieben, die noch nie in Sachen Absaugtechnik aktiv waren oder sich im Rahmen der auslaufenden Übergangsfrist neu aufstellen wollen beziehungsweise müssen?
Wie gesagt: Um Absaugtechnik kommt beim Schweißen eigentlich kein Betrieb mehr herum. Die Gefahrstoffverordnung schreibt zwar fest, dass man zuerst die Schweißrauchmenge durch den Austausch bestehender Prozesse gegen alternative Verfahren oder Werkstoffe senken kann. Das führt heute aber in den allermeisten Fällen nicht zum gewünschten Ziel. Wer den allgemeinen Staubgrenzwert einhalten will und damit natürlich auch etwas für die Gesundheit seiner Mitarbeiter tut, muss Schweißrauch absaugen.
Das zieht die Frage nach sich, wie man sich denn aufstellen sollte?
Das kann man so pauschal nicht sagen. Es hängt ab von der Intensität der Schweißprozesse im Betrieb, aber auch von der Anzahl der Arbeitsplätze oder davon, welche Werkstücke und Werkstoffe in welchen Positionen geschweißt werden. Wechseln die Arbeitsplätze häufig, gibt es große Werkstücke, welche Materialien werden eingesetzt? Es hängt viel davon ab, welche örtliche Gegebenheiten Betriebe überhaupt haben. Grundsätzlich kann man schon einmal sagen, dass der Einsatz von Absauggeräten mit W3-zertifizierten Filtern sinnvoll ist, um auch beim Schweißen von Chrom-Nickel-Stählen auf der sicheren Seite zu sein. Wenn es einen einzelnen Arbeitsplatz gibt, reicht sicherlich ein mobiles Absauggerät, bei engen Raumverhältnissen wahrscheinlich sogar eher ein stationär montierbares Gerät, damit es keinen Arbeitsplatz blockiert. Bei mehreren Arbeitsplätzen müssen Betriebe sicherlich über ein Luftreinhaltekonzept mit zentraler Absauganlage nachdenken. Für viele Betriebe könnte es aber sein, dass sie sogar mehr Arbeitsschutz benötigen, wenn sie zum Beispiel manganhaltige Stoffe verarbeiten.
Warum?
Alle schauen aktuell nur auf den allgemeinen Staubgrenzwert. Daneben gibt es aber bereits heute für verschiedene Stoffe spezifische Grenzwerte, die viel niedriger liegen – eben bei Mangan zum Beispiel. Um diesen um ein Vielfaches niedrigeren Grenzwert einhalten zu können, empfehlen Experten bereits heute einen Maßnahmenmix aus persönlicher Schutzausrüstung mittels Frischluftzufuhr im Schweißerhelm, Punktabsaugung und Raumlüftungssystem. So werden dann noch die restlichen Gefahrstoffe, die doch mal in die Halle austreten, aus der kontaminierten Luft erfasst.
Das dürfte für den ein oder anderen Betrieb abschreckend klingen. Gibt es in irgendeiner Hinsicht Unterstützung für die Betriebe?
Ja, auf jeden Fall. Auch Betriebe, für die Absaugtechnik Neuland ist, erhalten in vielfacher Hinsicht Unterstützung. Wir als Hersteller beraten Sie natürlich hinsichtlich einer optimalen Ausstattung. Wenn es zum Beispiel um die Planung einer zentralen Schweißrauchabsaugung, die Gefahrstoffe an zahlreichen Arbeitsplätzen erfasst, geht, vermessen wir genau die Produktionshalle, um zu wissen, welche Luftvolumenströme nötig sind, um den Schweißrauch effektiv abzusaugen.
Investition in Absaugtechnik fördern lassen
Gibt es noch weitere Hilfen?
Auch die Investitionskosten, die bei einer Anschaffung anfallen, müssen Betriebe nicht scheuen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat zwei Programme aufgelegt, die eine Anschaffung von Absaugtechnik unter bestimmten Voraussetzungen fördert. Damit, dass Arbeitsschutz nur Kosten verursacht, können sich Betriebe also eigentlich nicht mehr herausreden.
Bald ist die Übergangsfrist für die Einhaltung des allgemeinen Staubgrenzwertes vorbei. Dann gibt es keine Ausnahmen mehr. Dann müssten doch alle ausgestattet sein. Was dann?
Das Ende der Übergangsfrist bedeutet nicht das Ende betrieblicher Arbeitsschutzbestrebungen. Wir bei KEMPER haben unsere Mission für einen effektiven Arbeitsschutz in metallbearbeitenden Betrieben noch nie an gesetzliche Vorgaben gekoppelt. Arbeitsschutz ist ein Thema, das man nicht mit der Investition in eine neue Absauganlage abschließt. Damit ist zwar ein guter Anfang gemacht, aber um auf die Bedürfnisse von Schweißern einzugehen oder Mitarbeiter gegebenenfalls sogar für das Thema zu sensibilisieren, ist ein permanenter Prozess nötig – und das ganz im Sinne des Unternehmens. Denn gesunde Mitarbeiter sind produktive Mitarbeiter. Das ist zwar schwer zu beziffern, aber dadurch amortisiert sich eine Investition selbstverständlich auch schneller.
Wie entwickelt sich die Absaugtechnik denn weiter?
Auf dem Feld tut sich an Innovationen unglaublich viel. Wir sprechen bei der Absaugtechnik von Unterstützungsprozessen. Es werden immer untergeordnete Prozesse hinter den eigentlichen Schweißtätigkeiten bleiben. Umso mehr müssen wir bei der zunehmenden Arbeitsverdichtung den Schweißer bei diesen sekundären Prozessen unterstützen. Die Digitalisierung des Arbeitsschutzes geht in diese Richtung. Damit ermöglichen wir zum Beispiel, dass Schweißer Absauganlagen oder Raumlüftungssysteme gar nicht mehr selbst einschalten müssen, sondern dass diese sich automatisch steuern – und dafür sorgen, dass zum Beispiel der allgemeine Staubgrenzwert eingehalten wird.
Und im analogen Bereich?
Die Weiterentwicklungen geschehen auch im Kleinen. Zum Beispiel gelingt es uns mit unserem kontaminationsfreien Staubaustrag, dass Schweißer entlang der gesamten Gefahrstoffkette – auch bei der Entsorgung – nicht mit den gesundheitsgefährdenden Partikeln in Berührung kommt. Und da sind wir wieder bei der Frage: Wie arbeiten Betriebe zum Beispiel vor dem Hintergrund des abgesenkten Staubgrenzwertes rechtskonform? Nämlich so, indem Sie technisch auf dem neusten Stand bleiben. Das wirkt sich am Ende auch positiv auf die Mitarbeiterzufriedenheit aus – übrigens im Zuge des Fachkräftemangels auch ein ziemlich großer Nutzen für Betriebe.
Mit Ende 2018 läuft die Übergangsfrist für den allgemeinen Staubgrenzwert aus. Ist die Zeit schon jetzt für die Neuausstattung abgelaufen?
Nein, auf keinen Fall. Es wird zeitlich allerdings allmählich eng. Wenn sich metallverarbeitende Betriebe jetzt für eine neue Schweißrauchabsaugung oder natürlich auch die Optimierung Ihrer alten Technik entscheiden, werden sie die Übergangsfrist mittels effektiver Schweißrauchabsaugung wohl gerade noch rechtzeitig abpassen.