Gewusst wie: Tipps für die Organisation des Arbeitsschutzes
Verantwortung wiegt schwer. Deshalb liegt in nicht wenigen Unternehmern die Verantwortung für den Arbeitsschutz wie eine schwere Last auf den Schultern. Die Fülle an Aufgaben ist schon in kleinen Betrieben durch die Geschäftsführung kaum zu bewältigen. Doch Inhaber einer Firma können Aufgaben an Mitarbeiter delegieren. Wichtig ist dafür eine strukturierte, gut durchdachte Organisation des Arbeitsschutzes. Wie man die hinbekommt, erklären wir hier.
Ein erster Schritt in der Organisation des Arbeitsschutzes ist die Einbeziehung von Führungskräften und Mitarbeitern in eine Beurteilung von Gefahren. Oft wissen Mitarbeiter, die beispielsweise Maschinen bedienen, viel besser als ihr Chef, welche möglichen Risiken für die Gesundheit an ihrem Arbeitsplatz bestehen. Insofern sollten Geschäftsführer oder Inhaber eines Unternehmens alle Mitarbeiter für Gefahren sensibilisieren und sie auffordern, an Gefährdungsbeurteilungen mitzuwirken.
Zuständigkeiten festlegen
Damit Hinweise auf mögliche Gefahren nicht untergehen, muss die Unternehmensleitung mit den Führungskräften klare Zuständigkeiten im Arbeitsschutz vereinbaren. Diese sollten schriftlich festgehalten und regelmäßig überprüft werden. Es wird beispielsweise festgelegt, wer Informationen zu Gefährdungen aufnimmt, wie er sie dokumentiert und an wen er sie weiterleitet, damit daraus Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Das können zum Beispiel Schulungen oder Trainings an Anlagen oder Maschinen sein, Erste-Hilfe-Kurse, damit jeder weiß, wie er im Notfall helfen kann, oder auch eine Umgestaltung von Arbeitsplätzen.
Unterstützung und Hilfe bieten externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragte, die über die Berufsgenossenschaft angefordert werden können. Lehrgänge und Informationsveranstaltungen bieten die Genossenschaften oft kostenlos an. Grundsätzlich gilt: Alle Mitarbeiter müssen bezüglich des Arbeitsschutzes umfassend informiert und geschult sein, vor allem, wenn sie mit gefährlichen Stoffen oder an Maschinen arbeiten. Eine klare Kommunikation im Unternehmen ist ein Muss.
Höhere Fehlzeiten bei schlechtem Arbeitsschutz
Unternehmen, die den Arbeitsschutz ungenügend organisieren oder sich nicht ausreichend um die Belange der Mitarbeiter kümmern, weisen häufig höhere Fehlzeiten und arbeitsbedingte Erkrankungen auf. Nach Angaben des Informationsdienstes des Instituts der deutschen Wirtschaft lagen die durchschnittlichen Fehlzeiten von Arbeitnehmern in Deutschland im Jahr 2020 bei 18,2 Tagen. Diese Fehlzeiten gingen zu 24,6 Prozent auf Skelett- und Muskelerkrankungen zurück, 17,5 Prozent entstanden aufgrund von psychischen Störungen und 14 Prozent aufgrund von Erkrankungen der Atemwege. Diese Ausfallzeiten lassen sich reduzieren durch einen durchdachten Arbeits- und Gesundheitsschutz. Statistische Erhebungen des Bundesinstituts für Arbeitsschutz zeigen auch, dass die Quantität und Qualität des betrieblichen Arbeitsschutzes steigen, je größer der Betrieb ist und je intensiver die Beschäftigten über Arbeitnehmervertretungen in betriebliche Entscheidungen eingebunden sind.
Betriebsgröße ist entscheidend
Bei der Organisation des Arbeitsschutzes spielt die Betriebsgröße eine Rolle. Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten benötigen lediglich eine Grundversorgung und anlassbezogene Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Ab einer Betriebsgröße mit mehr als 10 Beschäftigten kommt zur Grundbetreuung eine betriebsspezifische Betreuung hinzu, die beispielsweise in schweißtechnischen Betrieben eine regelmäßige Überprüfung der Gefährdungen an Schweißplätzen nötig macht. Andere Betriebe, in denen zum Beispiel mit Chemikalien gearbeitet wird, müssen diese spezifischen Gefährdungspotenziale überprüfen lassen. Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten empfiehlt die Berufsgenossenschaft Holz und Metall eine Zertifizierung ihrer Arbeitsschutzorganisation durch die BGHM. Je nach Größe des Betriebs sind Sicherheitsbeauftragte zu bestellen: Bei Betrieben von 21 bis 150 Mitarbeitern ist ein Sicherheitsbeauftragter vorgeschrieben. Bis 250 Mitarbeitern sind zwei Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, und für weitere 250 Beschäftigte jeweils einer.
Austausch innerhalb des Betriebes ist wichtig
Wer also vor der gewaltigen Aufgabe steht, den Arbeitsschutz in seinem Unternehmen zu organisieren, sollte Unterstützung und Expertise nicht nur im eigenen Unternehmen von den Mitarbeitenden, sondern auch von externen Fachleuten einholen. Die BGHM bietet auf Ihrer Homepage eine Checkliste an, anhand derer Geschäftsführer und Inhaber eine Organisationsstruktur aufbauen können, die anschließend noch auf die Bedürfnisse des eigenen Betriebes angepasst werden muss. Wichtig ist dabei immer die Kommunikation. Nur wer weiß, wo es gefährliche Bereiche im Unternehmen gibt, kann entsprechend handeln und vorbeugen. Dafür ist der Austausch innerhalb des Betriebes über alle Hierarchieebenen hinweg essenziell. Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Homepage des Bundesinstituts für Arbeitsschutz.