Fördermittel für Absaugtechnik: bis zu 40 Prozent staatliche Zulagen

Investition in Arbeitsschutz: mit staatlichen Fördermitteln hin zu einer modernen Absaugtechnik für den eigenen Betrieb, zum Beispiel Schweißrauchabsaugung

Eine Investition in Arbeitsschutz will gut überlegt sein, Fördermittel für Absaugtechnik können dafür den nötigen Impuls geben. Die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat sein Förderprogramm für energieeffiziente Anlagentechnik neu aufgelegt. Investitionen werden bis maximal 40 Prozent bezuschusst.

Mit Fördermitteln unter anderem für Absaugtechnik will die BAFA die energieeffiziente Gestaltung von Anlagentechnik jeder Art bezuschussen und in Betrieben nachhaltig CO2 einsparen. Für Metallbearbeiter können die staatlichen Mittel genau die richtige Entscheidungshilfe sein, um in technische Maßnahmen rund um den Arbeitsschutz zu investieren – oder sie gegebenenfalls zu optimieren.

2017 wurde die Förderung erstmals aufgelegt. Bis Ende 2018 konnten sich kleine und mittlere Unternehmen die staatlichen Zulagen bis maximal 30 Prozent der Investitionssumme sichern. Die BAFA hat das Förderprogramm nun weiterentwickelt.

Fördermittel belohnen energieeffiziente Systeme

Unter dem sperrigen Namen „Förderung von Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ gibt die Behörde Betrieben verschiedene Fördermöglichkeiten an die Hand. Das Programm ist in vier Module unterteilt, zwei davon – nämlich Modul 1 und Modul 4 – sind relevant für die Investition in effektive Absaugtechnik. Dabei weitet die BAFA das Programm im Vergleich zum Vorläufer aus – zum einen hinsichtlich der förderberechtigten Unternehmen, zum anderen hinsichtlich der Förderhöhe.

Neben kleinen und mittleren Unternehmen sind ab sofort auch große Unternehmen und Konzerne förderberechtigt. Während KMU bis zu 40 Prozent an staatlichen Fördermitteln für Absaugtechnik einstreichen können, ist es für Großunternehmen jetzt möglich, eine Investition in ihren Arbeitsschutz mit bis zu 30 Prozent der Investitionssumme bezuschussen lassen.

Fördermodul 1: Einzelmaßnahmen staatlich bezuschusst

Um in den Genuss staatlicher Fördermittel für Absaugtechnik im Rahmen von Modul 1 zu kommen, müssen Betriebe selbst oder über Energieberater den Antrag stellen – und zwar vor dem Investitionsvorhaben. Die Bewilligung muss vor der Anschaffung neuer technischer Einrichtungen erfolgen.

Das Förder-Modul 1 bezuschusst Einzelmaßnahmen wie energieeffiziente Ventilatoren mit Antrieb und Frequenzumrichter sowie Nebenkosten – beispielsweise für die Aufstellung, Montage und den Anschluss der Technik. Die maximale Förderung kann 200.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen.

Förder-Modul 4: Investition in technische Systeme

Auch bei Modul 4 müssen die Beantragung und Bewilligung der Fördermittel für Absaugtechnik vor dem Vorhaben erfolgen. Im Unterschied zu Modul 1 ist die Beauftragung eines von der BAFA zertifizierten Energieberaters in diesem Förderprogramm Pflicht. Bis sich die Investition amortisiert, dürfen zwei Jahre nicht unterschritten werden.

Förderfähig ist die Gesamtinvestition in eine neue Absaugtechnik – zum Beispiel zentrale Absauganlagen, die die gereinigte und bereits erwärmte Luft der Halle wieder zuführen und dadurch Energiekosten sparen, oder Raumlüftungssysteme. Darüber hinaus bezuschusst der Staat auch die Anlagenperipherie wie Lüftungskanäle oder Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Nebenkosten wie die Aufstellung, Montage, den Anschluss und die Energieberaterkosten.

Neu dabei: Als Berechnungsgrundlage dient die jährliche Energieeinsparung ausgedrückt in der Einsparung von Tonnen CO2. Für jede eingesparte Tonne CO2 erhalten Unternehmen eine Maximalförderung von 500 Euro, KMU sogar 700 Euro.

Die Förderung einer Ersatzinvestition erfolgt auf Grundlage des Ausgangs- und Planzustandes. Neuinvestitionen werden dagegen berechnet nach dem Einsparpotenzial der geplanten Anlage im Vergleich zu einem technisch vergleichbaren Referenzsystem ohne besondere Anforderungen an die Energieeffizienz.

KEMPER hilft bei der Antragstellung

Bei der Antragstellung erhalten Betriebe Unterstützung von Absaugtechnik-Herstellern. KEMPER zum Beispiel berät bereits in der Antragsphase und stellt den Kontakt zum geforderten Energieberater her. Dank des Know-hows in der Absaugtechnik und des Wissens um die relevanten Antragsdaten verkürzt sich dadurch die Vorlaufzeit für die geplante Investition.

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