Arbeitsschutzexperte: Das müssen Metallbetriebe für die Arbeitssicherheitsunterweisung wissen

Um Arbeitsschutz effektiv sicherzustellen, bedarf es einer verständlichen Arbeitssicherheitsunterweisung. Im Interview schildert Experte Marco Ollech, worauf Betriebe konkret achten sollten, und gibt Tipps, wie man sie praxisnah gestaltet.

Sie sagen, Arbeitsschutz muss in die Köpfe der Schweißer. Zum Teil hat man das Gefühl, dass viele nicht wissen, welche Rechte und Pflichten sie überhaupt haben.

Das ist sicherlich richtig. Grundsätzlich gilt aber: Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht, seine Mitarbeiter im Rahmen einer Arbeitssicherheitsunterweisung hinsichtlich der speziellen Gefahren an seinem Arbeitsplatz zu schulen – und das nicht einmalig, sondern mindestens einmal pro Jahr. Das gilt übrigens nicht nur für den Bereich Schweißen, sondern überall, sogar im Büro. Diese Arbeitssicherheitsunterweisung, die manche oft auch als Sicherheitsunterweisung, arbeitsplatzbezogene Unterweisung oder Gefahrenunterweisung bezeichnen, erfolgt auf Basis der Betriebsanweisung – und diese Betriebsanweisung wiederum folgt aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Arbeitssicherheitsunterweisung steht hier am Ende dieser Kette und macht es konkret für die Mitarbeiter. Dabei geht es zum Beispiel um die beim Schweißen entstehenden Gefahrstoffe und darum, wie man diese effektiv minimiert.

Wie gehen Sie bei der Beratung beziehungsweise Unterweisung vor, damit Schweißer optimal geschützt sind?

Zuerst einmal haben die Betriebe die Pflicht, sich mindestens beraten zu lassen.  Oftmals holen sie sich dafür Unterstützung von außen. So komme ich als Berater ins Spiel. Wie viele Stunden aufgewendet werden müssen, hängt dabei vor allem von der Anzahl der Mitarbeiter ab und davon, in welcher Risikogruppe ein Betrieb eingestuft ist. Schweißbetriebe zum Beispiel werden in der Regel in Gruppe 2 eingestuft. Das bedeutet ein Arbeitsschutzaufwand von 1,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr.

Dann kommt es sicherlich irgendwann zu einem Erstkontakt zwischen Ihnen und den Betriebsverantwortlichen.

Genau, bei einem Erstgespräch erfasse ich dann die relevanten Daten im sogenannten Betriebserfassungsbogen. Dabei geht es um Fragen wie: Gibt es Ersthelfer in ausreichender Anzahl und sind diese schriftlich festgelegt? Was hilft einem Mitarbeiter in einem Betrieb mit mehreren Produktionshallen, wenn der Ersthelfer eigentlich an einem anderen Standort arbeitet? Solche grundsätzlichen Dinge überprüfe ich als erstes.

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Worauf achten Sie noch?

Beispielsweise darauf, ob es eine betriebsärztliche Betreuung gibt. Das ist vorgeschrieben. Einem anderen Problem begegne ich bei den Betriebsbegehungen auch immer wieder: Da werden Kabeltrommeln nicht abgerollt, obwohl die Mitarbeiter wissen, dass sich so gefährliche Wärme entwickeln kann. Außerdem verzichten Beschäftigte bei Schneidarbeiten auf die Schutzbrille oder beim Schweißen auf den Sichtschutz für die anderen Beschäftigten. Das spreche ich natürlich direkt an.

Damit sind Sie bereits bei konkreten Herausforderungen im Arbeitsalltag. Welche Vorkehrungen müssen Metallbetriebe grundsätzlich treffen?

Vor der Arbeitssicherheitsunterweisung steht die Entwicklung der Gefährdungsbeurteilung. Darin werden Risiken festgehalten, Maßnahmen zur Eindämmung dieser Risiken entwickelt und eine Betriebsanweisung auf Grundlage dessen erstellt. Die Gefährdungsbeurteilung richtet sich auch nach individuellen betrieblichen Belangen. Betriebe ab 20 Mitarbeitern sind zum Beispiel auch verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu gründen. Der muss vierteljährlich zusammenkommen und ist verantwortlich für die Organisation des Arbeitsschutzes. Zum ASA zählen:

  1. Unternehmer oder ein Beauftragter
  2. zwei Betriebsratsmitglieder
  3. Betriebsarzt
  4. Fachkraft für Arbeitssicherheit
  5. Sicherheitsbeauftragter

Das ist das maßgebliche Gremium, das die Arbeitsschutz-Geschicke im Betrieb leitet und schließlich die Arbeitssicherheitsunterweisung durchführen lässt. Dafür wiederum ist der Meister oder Vorgesetzte verantwortlich. Er stellt auch die Gefährdungsbeurteilung auf, aktualisiert und ergänzt sie fortlaufend zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall und leitet entsprechende Maßnahmen ein.

Wie sieht es bei kleineren Betrieben aus?

Ein solcher Ausschuss wäre in den meisten Fällen tatsächlich utopisch. Allerdings sollte sich das Vorgehen auch bei kleinen Betrieben unter 20 Mitarbeitern an den Vorgaben orientieren – und das natürlich gerne auch mit externer Unterstützung. Die Aufstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist selbst für Unternehmen ab einem Mitarbeiter vorgeschrieben. Für den Mitarbeiter selbst – oder im Metallbereich den Schweißer – sind aber nicht die gesetzlichen Paragrafen wichtig. Er muss die Gefahren bei der Arbeit kennen und natürlich die Maßnahmen dagegen.

Gehen wir vom Organisatorischen zum Praktischen: Was ist im Rahmen einer Arbeitssicherheitsunterweisung beim Schweißen unerlässlich, um Arbeitsschutz effektiv umzusetzen?

Fangen wir mit der Arbeitskleidung an. Schweißer müssen schwer entflammbare Arbeitskleidung tragen, bei anderen Berufsgruppen sollte sie es aber auch sein. Dazu zählt eine Schweißerschürze. Beim Schweißen benötigt man zudem

  • Schutzschuhe, vorrangig hohe, oder sogar spezielle Schweißerstiefel
  • Gehörschutz
  • Schweißerschutzbrille oder ein entsprechendes Visier
  • Bis oben verschließbare Jackenkragen
  • Kleidung ohne Metallpunkte zur Wärmeübertragung
  • Hosen ohne Falten und Umschläge
  • Und ganz wichtig: Schutzhandschuhe

Das klingt selbstverständlich, ist es bei vielen aber leider nicht. Wichtig ist: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese persönliche Schutzausrüstung (PSA) seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Bei sogenannten Leiharbeitern ist das etwas anders. Wer hier in der Pflicht ist, muss innerhalb der Arbeitnehmerüberlassung geregelt sein. Fakt ist aber, dass die PSA nicht vom Leiharbeiter selbst gestellt werden muss. Jeder Mitarbeiter hat aber die Pflicht, PSA auch einzusetzen.

Beim Thema Arbeitskleidung hört der Arbeitsschutz beim Schweißen aber sicherlich nicht auf.

Nein, auf gar keinen Fall. Das Thema Arbeitskleidung umfasst nur die PSA. Weiter geht es dann mit der Hallenluft, die durch Schweißrauch, Schneidstaub oder Schleifstaub kontaminiert wird. Ich kenne heute so gut wie kein Verfahren mehr, bei dem eine Schweißrauchabsaugung nicht vorgeschrieben ist. Das heißt: Absaugung ist beim Schweißen direkt an der Entstehungsstelle unerlässlich. Der Arbeitgeber muss sie zur Verfügung stellen. Aber, und jetzt kommt das große Aber.

Aber?

Der Schweißer muss sie auch einsetzen: zum einen zum Schutz für sich selbst, das dürfte klar sein. Aber zum anderen auch aus Verantwortung gegenüber seinen Kollegen. Deshalb sollte Schweißrauchabsaugung auch immer ein fester Bestandteil der Arbeitssicherheitsunterweisung sein. Jeder Schweißer hat die Pflicht, andere Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen. Das ist vielen nicht bewusst. Und die Absaugung hilft dabei, dass sich die Gefahrstoffe nicht in der Hallenluft ausbreiten, die dann alle einatmen.

Das klingt elementar…

Das klingt nicht nur so, sondern ist es auch. Eine saubere Umgebungsluft ist in der Metallbearbeitung eines der wichtigsten Güter für einenumfassenden Arbeitsschutz. Viele denken beim Schweißen oft nur an die Gefahr des Augenverblitzens. Die Langzeitwirkung, Schweißrauch regelmäßig ausgesetzt sein, sollten Schweißer auch in keiner Weise unterschätzen. Im Rahmen der Arbeitssicherheit hat Schweißrauchabsaugung einen enormen Stellenwert. Da kommt es übrigens auch darauf an, dass der Arbeitgeber das Geld richtig investiert. Bis heute gibt es oft auch Technik, die die Schweißer eher behindert bei der Arbeit. Bei der Punktabsaugung kommt es aber zum Beispiel auf leichtgängige Absaugarme an.

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Welchen Tipp geben Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Arbeitssicherheitsunterweisung?

Im Optimalfall macht die Arbeitssicherheitsunterweisung immer der Vorgesetzte, das ist mein erster Tipp aus meiner jahrelangen betrieblichen Erfahrung. Das ist einfach viel praxisnäher und so verständlicher und greifbarer. Was bringt dem Schweißer ein Vortrag in einem abgeschlossenen Raum ohne Bezug zum Tätigkeitsbereich? Die Unterweisung erfolgt dann direkt am Arbeitsplatz. Die Grundlage dafür ist – ich betone es hier noch einmal – die Betriebsanweisung. Das wird von der BG oft nachgefragt. Dieses Vorgehen ist am nachhaltigsten und der Vorgesetzte kann Fehlverhalten dann auch ansprechen. Bei einem Unternehmen weisen wir die Mitarbeiter, Schweißer und Schlosser, die vermeintlich nur mal eben eine Naht schweißen, intensiv in das gesamte Equipment ein.

Manche werden fragen: Übertreiben Sie es nicht ein wenig?

Nein, auf keinen Fall. Denn je besser alle Mitarbeiter mit ihren Werkzeugen und Geräten vertraut sind, desto sicherer können sie sie im Alltag optimal einsetzen. Ich halte es da etwas mit der Sensibilisierung durch Angst: Auf Zigarettenpackungen wird heute zum Beispiel auf Lungenkrankheiten in Folge von Tabakkonsum hingewiesen. Bei der Arbeitssicherheitsunterweisung sollte man auch auf die Gefahren durch Schweißrauch für die eigene Gesundheit hinweisen. Dadurch sinkt sicherlich nochmals die Hemmschwelle, die Absaugung in die Hand zu nehmen.

Zur Person

Marco Ollech berät für Armos Arbeitssicherheit deutschlandweit Betriebe bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes und unternimmt dabei als externer Beauftragter auch Arbeitssicherheitsunterweisungen. Von Kleinstbetrieben bis hin zu Unternehmen mit rund 400 Mitarbeitern. Sein Fokus liegt dabei auf der Metallbearbeitung und die besonderen Anforderungen bei füge- und trenntechnischen Verfahren. Dank seines eigenen Werdegangs kennt er die Bedürfnisse der Branche. Vor seiner Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft arbeitete er in Handwerk und Industrie, war sowohl in der Produktion als auch Montage aktiv.
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