Lesenswerte Broschüre: Luftrückführung bei der Schweißrauch-Erfassung
Gefilterte Luft nach der Schweißraucherfassung rückzuführen, kann Betrieben Energie sparen helfen. Doch eine Luftrückführung ist nicht ohne Weiteres möglich. Welche Vorgaben Metallverarbeiter einhalten müssen, zeigt die neue Broschüre „Luftrückführung bei der Absaugung von Rauch und Staub“.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS): Für die Luftrückführung vor gefilterter Luft nach der Schweißraucherfassung gibt es viele Vorschriften. In seiner Broschüre listet der VDMA gemeinsam mit dem IFA die relevanten Gesetze auf. Zum Beispiel beschreibt sie, dass der Arbeitsschutz nach den bestehenden Regelwerken immer Vorrang hat. Der Schweißrauch ist möglichst vollständig an der Austritts- oder Entstehungsquelle zu erfassen. Laut TRGS muss der Erfassungsgrad bei mindestens 85 Prozent liegen. Der Anteil der zurückgeführten Luft an der Gesamtluft darf maximal 50 Prozent betragen.
Neben einer Übersicht der Vorschriften enthält die Broschüre auch grundsätzliche Informationen zur Luftrückführung. Wichtige Begriffe wie der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW), KMR-Stoffe oder Sicherheitsfilter werden erläutert, um ein besseres Verständnis für die Anlagen zu erreichen. Auch die allgemeinen Anforderungen für stationäre und mobile Geräte mit Luftrückführung sind Teil des Informationsblatts.
Die Broschüre „Luftrückführung bei der Absaugung von Rauch und Staub“ ist kostenlos als PDF auf der Homepage des VDMA abrufbar unter der Adresse: http://lr.vdma.org/article/-/articleview/680097.